Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der BJV-Landesjagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Hierunter fallen z. B. die Erkrankung des Referenten usw. Die BJV-Landesjagdschule wird sich in diesen Fällen bemühen, einen geeigneten Ersatzreferenten einzusetzen oder einen solchen Lehrgang nachzuholen.

Die BJV-Landesjagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die BJV-Landesjagdschule von Schaden-ersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei.

Die BJV-Landesjagdschule schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten Waffen, Ferngläsern und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der BJV-Landesjagdschule schuldhaft verursacht wurde. Der Anmeldende erklärt ausdrücklich, dass er über eine gültige private Haftpflichtversicherung verfügt bzw. Versicherungsschutz genießt. Die Anmeldung erlangt erst Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch die BJV-Landesjagdschule.

Sollten alle Lehrgangsplätze bereits vergeben sein, erfolgt ebenfalls unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Tritt ein Lehrgangsteilnehmer nach bestätigter Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn bzw. Anmeldeschluss zurück (schriftlich), so wird die Anmeldung kostenlos storniert. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen sowie Kursabbruch ist die gesamte Lehrgangsgebühr zur Zahlung fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

Die BJV-Landesjagdschule behält sich vor, einen Lehrgang bis zu 5 Tagen vor Lehrgangsbeginn abzusetzen, falls sich nicht genügend Teilnehmer melden. Etwaige, von Kursteilnehmern bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall sofort zurückerstattet.

Video- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Fall der Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer durch den Lehrgangsleiter vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Hinweis gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die Daten der Teilnehmer werden gespeichert.