Jagd-Haftpflicht für BJV-Mitglieder

Für Ihre Jagd-Haftpflichtversicherung bietet die Gothaer exklusiv für BJV Mitglieder folgende Besonderheiten an:

  • Mitversicherung der Hunde in unbegrenzter Anzahl (inkl. Mietsachschäden durch Hunde)
  • Forderungsausfalldeckung
  • Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen
  • Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden durch den Gebrauch von Schusswaffen von Angehörigen („Verwandtenklausel“)
  • Jagdscheinanwärter-Deckung für Ehegatten und in häuslicher Gemeinschaft lebender Kinder
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit für jagdliche Organisationen
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen, die gemietet oder geliehen sind
  • Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug durch wildlebende Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
  • Schäden durch das Be- und Entladen des eigenen Kfz zum Zwecke der Jagdausübung (Rabattschoner für Ihre Kfz-Versicherung)
  • Führen fremder Kfz im Ausland
  • Führen von Arbeitsmaschinen und Wasserfahrzeugen

Weitere Vorteile für Sie sind die direkte Betreuung durch den speziellen „Servicebereich Jagd“ der Gothaer sowie die Möglichkeit, Ihren Vertrag online abzuschließen und sofort am PC die Versicherungsbestätigung ausdrucken zu können. Versicherungsbestätigungen werden umgehend erteilt, auf Wunsch auch per Fax.

Dieser Gemeinschaftsversicherung können nur Mitglieder des BJV beitreten.
Der Gesetzgeber sieht bei der Jagd-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für uns Jäger als Mindestdeckung 511.000 € vor. Diese Absicherung ist, wie die Schadenfälle der Gothaer Allgemeinen Versicherung AG als Marktführer zeigen, nicht mehr ausreichend ist.
Unser Rat: Bitte überprüfen Sie Ihre bestehenden Deckungssummen und passen Sie diese nach den heutigen Notwendigkeiten mindestens auf 6 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an!

Für die Jungjäger:
Neben der Jagd-Haftpflichtversicherung bietet die Gothaer in Zusammenarbeit mit der BJV-Service GmbH auch Versicherungsschutz für die in Ausbildung befindlichen Jungjäger. Grundsätzlich benötigt der Teilnehmer an einem Ausbildungslehrgang zur Jägerprüfung sowie an der Teilnahme an den Übungsschießen oder der späteren Jägerprüfung eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Auch die Ausbilder oder Jungjägerbetreuer benötigen für die theoretische oder praktische Betätigung Versicherungsschutz.

Ergänzend kann für den oben erwähnten Personenkreis auch eine Unfallversicherung abgeschlossen werden mit Leistungen für Tod und Invalidität. Diese Versicherung kostet üblicherweise bei der Gothaer 5,00 Euro pro Person.
Die BJV Service GmbH und die Gothaer bieten nun an, dass dieser Beitrag im ersten Beitragsjahr mit Abschluss der Jagd-Haftpflichtversicherung als Mitglied im Jagdverband verrechnet wird. Damit reduzieren sich die Beiträge je Deckungssumme nochmals um 5,00 Euro im ersten Jahr.

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit zwischen den vier Deckungssummen von 3. Mio. Euro, 6. Mio. Euro, 15. Mio. Euro und 20. Mio. Euro zu wählen.